Ab wann Sie bei Verspätungen in Kt. Schwyz und in der Schweiz eine Entschädigung erhalten, beantworten wir auf dieser Seite. Rechtliche Grundlage dazu bilden die Fahrgastrechte.
Wie hoch ist die Entschädigen?
Einzelbillette
- Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 Prozent des Billettpreises entschädigt.
- Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50 Prozent des Billettpreises entschädigt.
- Entschädigungsbeträge unter 5 Franken werden nicht ausbezahlt.
Abos
- Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie mindestens 5 Franken oder den Tageswert Ihres Abos entschädigt.
Wie erhalte ich die Entschädigung?
Steht Ihnen eine Entschädigung zu, dann füllen Sie bitte online das Antragsformular aus.
Welchen Anspruch habe ich, wenn der Bus ausfällt?
Vor der Abreise:
Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, müssen Sie sie nicht antreten und erhalten den Billettpreis erstattet.
Unterwegs:
Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, dürfen Sie diese abbrechen, unentgeltlich mit dem nächstgeeigneten Kurs zurückreisen und erhalten den Billettpreis erstattet.
Rückerstattung von Billetten:
- Bei Kauf über SBB Mobile oder auf sbb.ch
Rechtliche Grundlagen Schweiz
In der Folge finden Sie die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die den nationalen Fahrgastrechten zugrunde liegen:
- Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG)
- Verordnung über die Personenbeförderung (VPB)
- Tarifbestimmungen der Schweizer Transportunternehmen
Ergänzend steht Ihnen auch die Website von Alliance SwissPass zur Verfügung. Sie enthält die vollständigen Informationen zu den Fahrgastrechten im öffentlichen Verkehr.